3G-Regelung für Gottesdienste in Thüringen

3G-Regelung für Gottesdienste in Thüringen

3G-Regelung für Gottesdienste in Thüringen

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3G-Regelung für Gottesdienste in Thüringen

In dieser Woche hat die Thüringer Landesregierung Maßnahmen auf vielerlei Ebenen beschlossen, die zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie dienen sollen. Die veränderten Einlassbedingungen in Geschäften und bei Veranstaltungen und viele andere Maßnahmen, die auch auf Bundesebene angeordnet wurden (z. B. 3G am Arbeitsplatz), sind deutlich wahrnehmbar.

Für die Gottesdienste gibt es ebenfalls seit Mittwoch die neue Landesregelung, dass nur geimpfte, genesene oder getestete Menschen (3G) eingelassen werden dürfen, wenn es ein geschlossener Raum ist, und das ist ja bei all unseren Kirchen der Fall.

Wer einen Gottesdienst besuchen möchte, muss also seinen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder ein negatives Testzertifikat mitbringen, das noch keine 24 Stunden alt ist. Diese Nachweise müssen nur vorgezeigt werden. Sie werden nicht registriert oder gespeichert.

Kinder und Jugendliche, die in der Schule regelmäßig getestet werden, sind dabei ausgenommen. Die Masken- und Abstandspflicht gilt weiterhin.

Die Kirchengemeinde ist dabei in der gleichen Situation wie viele Geschäfte und Händler, die auch verpflichtet sind, diese Nachweise zu kontrollieren. Wir hätten diese Situation gerne vermieden, sind jetzt aber auch herangezogen, unseren Beitrag zur Eindämmung der Pandemie zu leisten.

Bitte leisten auch Sie Ihren Beitrag als Gemeindeglieder oder Leserinnen und Leser dieser Mitteilung. Haben Sie Geduld, wenn der Einlass in die Kirche länger dauert! Und: Lassen Sie sich impfen, wenn Sie es noch nicht getan haben!

Bleiben Sie behütet und gesegnet!
Es grüßt Pfarrer Armin Pöhlmann, für die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Eisenach.

Dazu die Mitteilung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland: https://www.ekmd.de/aktuell/na...

(Stand: 26. 11. 2021, 13.30 Uhr)

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